Allgemeine Geschäftsbedingungen
✓ Leistung
Alle Pflegebehandlungen an Tieren im WAU-FAKTOR Hundesalon werden nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und nach den fachlichen Qualitätsgrundsätzen ausgeführt.
Im Mittelpunkt aller Maßnahmen steht die Gesunderhaltung des Tieres und die Beachtung des Tierschutzes.
Generell und grundsätzlich behält sich der Salon WAU-FAKTOR vor, Aufträge anzunehmen oder abzulehnen.
Es wird nur nach Terminvereinbarung gearbeitet! Sollte der Kunde verhindert sein, verpflichtet er sich, den Termin rechtzeitig (mindestens 24 Std. vorher) abzusagen, damit dieser Termin neu vergeben werden kann.
Wird ein Termin gar nicht oder in weniger als 24h vor Terminbeginn abgesagt, wird eine Ausfallentschädigung nach § 293 BGB in Höhe von 50% der gebuchten Pflegebehandlung erhoben. Dies gilt ebenso für Verspätungen von mehr als 20 Minuten.
Des Weiteren behält sich der Hundesalon vor, Vorkasse bei Buchung eines Folgetermins zu verlangen.
✓ Preise/Bezahlung
Die Preise entnehmen Sie bitte dem externen Aushang oder der mündlichen Beratung.
Die Bezahlung des Behandlungspreises, der sich aus der Preisliste, der Beauftragung des Pflegeaufwands, des Fellzustandes und des Verhalten des Hundes ergibt, ist bei Abholung des Tieres sofort bar oder mit EC fällig.
Es gibt keine Pflegebehandlung auf Rechnung.
✓ Haftung
Der Tierhalter versichert, dass es mit dem/den zu betreuenden Tier(en) bisher zu keinerlei Vorfällen gekommen ist, die einer Ordnungsbehörde zur Anzeige gebracht werden mussten.
Für alle Hunde besteht grundsätzlich eine gültige Haftpflichtversicherung durch den Besitzer/Halter.
Für Schäden oder Krankheiten, die das Tier während der Abwesenheit seines Tierhalters bzw. während der Pflegezeit erleidet, kann der Salon WAU-FAKTOR nicht haftbar gemacht werden.
Die Haftung vom Salon WAU-FAKTOR wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Sollten während der Leistungserbringung schuldhaft verursachte Schäden entstehen, sind diese umgehend nach Kenntnisnahme zu melden. Der Salon WAU-FAKTOR haftet in diesem Fall im Rahmen einer bestehenden Betriebs- Haftpflichtversicherung.
Der Salon WAU-FAKTOR haftet nicht, wenn Schäden durch höhere Gewalt entstehen, wenn trotz Vorsichtsmaßnahmen das Tier entflieht und hieraus dem Auftragnehmer oder Dritten ein Schaden entsteht, wenn durch Pflegeprodukte trotz ausgewiesener Verträglichkeit Schäden entstehen oder wenn durch zu starke Verfilzung oder zu starke Unruhe des Hundes das Tier bei unserer Arbeit trotz der diesbezüglichen Vorsichtsmaßnahmen verletzt wird.
Bei starken Verfilzungen können durch das Entfernen des Filzes Hautirritationen und Rötungen entstehen. Hierfür kann der Salon WAU-FAKTOR nicht haftbar gemacht werden, sondern ist ausschließlich der Halter verantwortlich.
Das Tier ist unmittelbar nach der Behandlung auf etwaige Behandlungsmängel zu untersuchen, die dann auch gleich korrigiert werden können. Innerhalb der nächsten 24 Stunden werden eventuelle Mängel kostenlos behoben. Spätere Beanstandungen können nicht anerkannt werden.
Liegt ein vom Auftragnehmer zu vertretender Mangel vor, der nicht umgehend korrigiert werden kann, ist der Salon WAU-FAKTOR zu einer Nachbesserung berechtigt, bevor Ersatz- oder Zusatzkosten etc. vom Hundebesitzer geltend gemacht werden können.
✓ Allgemeines
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Hunde mit starkem Befall von Parasiten nicht pflegen können.
Hier nehmen wir Rücksicht auf andere Kundenhunde sowie auf unsere eigenen Hunde.
Sollten wir bei Ihrem Tier während der Behandlung einen starken Parasitenbefall erkennen, werden wir die Behandlung sofort abbrechen und Sie werden umgehend zur Abholung aufgefordert.
In diesem Falle wird eine Reinigungs- bzw. Desinfektionspauschale des Salons in Höhe von 30€ erhoben.
Der Hundesalon WAU-FAKTOR führt eine Bilder- und Videosammlung einiger Hunde, die in sozialen Medien und auf die eigene Homepage gestellt werden – dies erfolgt nur bei vorheriger Genehmigung der Besitzer beim Ausfüllen unseres Datenblattes.
Des Weiteren erstellen wir Vorher-Nachher Fotos oder Videos, um eventuelle Maßnahmen nachweisen zu können. Das Tier muss nach der Behandlung vom Auftraggeber persönlich, von einer dem Auftragnehmer persönlich bekannten Person oder mit schriftlicher Vollmacht von einer dritten Person abgeholt werden.
Die zum Tier oder seinem Besitzer gespeicherten Daten werden vertraulich im Sinne der Datenschutzbestimmungen behandelt.